Vertragsbedingungen für die Ferienunterkunft (AGB`s)


Sehr verehrter Gast,

wir bieten Ihnen attraktive Ferienwohnungen und Bausteine mit Unterkunftsbuchung zum Komplettpreis an. Für den Reisevertrag gelten die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen.

Bitte, lesen Sie diese Vertragsbedingungen vor Vertragsabschluß sorgfältig durch.

1. Vertragsabschluß und Vertragsänderungen
Der Reisevertrag kommt durch mündliche, fernmündliche oder schriftliche Vereinbarung zustande. Wir übersenden per Mail dem Reisenden eine Buchungsbestätigung mit allen Pauschalpreisen als Baustein. Mit der Ausführen der Anzahlung oder bei kurzfristigen Buchungen mit Ausführung der Gesamtzahlung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Buchung. Erst nach Zusendung der Zahlungsbestätigung durch den Vermieter ist der Vertrag bindend. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, etwaige nachträgliche Änderungswünsche des Reisenden zu berücksichtigen.
Unberührt hiervon bleibt das Recht des Reisenden, bis zum vertraglichen Reisebeginn statt seiner den Eintritt eines Dritten in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages gemäß § 651 b BGB zu verlangen. Für jede berücksichtigte Änderung kann der Vermieter eine zusätzliche Vergütung von 15,00 € pro Reisenden und Mitreisenden verlangen.

2. Bezahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Form per Überweisung innerhalb von 4 Tagen in Höhe von 25 % des Mietpreises fällig und zu leisten. Zum Mietpreis zählen nicht die Nebenkosten, wie Kaution, Reinigung, Stromkosten usw. Die Anzahlung wird auf den Restbetrag bzw. den Gesamtbetrag angerechnet. Die Restzahlung wird je nach Vertrag 4 bis 5 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und muss unaufgefordert bei dem Vermieter eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift beim Vermieter. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis unverzüglich, innerhalb von 4 Tagen, nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Geht ein fällig gewordener Zahlungsbetrag nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts schuldet der Reisende Schadensersatz in Höhe der unten, unter "Rücktritt des Reisenden" genannten Pauschalsätze, es sei denn, der Reisende weist nach, dass ein entsprechender Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Die Kosten der Überweisung trägt der Mieter. Der Betrag muß in Euro überwiesen werden. Sollten dem Vermieter Bankgebühren berechnet werden, so können diese mit der Kaution verrechnet werden.

3. Wohnungszutritt
Nach Zahlung des vollständigen Reisepreises werden dem Reisenden die Code-Nr. vom Schlüsselsafe mitgeteilt, so dass er Zugang zum Schlüssel bzw. zur Ferienwohnung bekommt.
4. Rücktritt des Reisenden
Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung verlangen, und zwar nach folgender Maßgabe:
Bis zum Vertragsabschluß vor Reisebeginn sind mindestens
80,00 € Buchungsgebühren zu leisten. Wird der Anreise- oder Abreisezeitpunkt nach der Buchungsbestätigung geändert, dann kann auch eine Buchungsgebühr von 80,00 € fällig werden.
Bis zum 92. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises
Bis zum 61. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
Bis zum 41. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
Bis zum 20. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
Danach 90 % des Reisepreises
Dem Reisenden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Der Reisende muss also damit rechnen, im Falle seines Rücktrittes zur Zahlung eines erheblichen Teils des Reisepreises verpflichtet zu bleiben. Die Vermieter empfiehlt dem Reisenden deshalb den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung.
5. Rücktritt durch den Vermieter (Höhere Gewalt usw.)
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
6. Haftung des Vermieters
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei andern als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.
7. Anwendbares Recht
Für diese Geschäfts-/Reisebedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisenden und der Vermieter gilt das Recht des Landes in dem das Mietobjekt liegt.
8. Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.
9. Nebenkosten
Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und falls Kaution gezahlt wurde, werden diese Nebenkosten von der Kaution in Abzug gebracht. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind in der Regel nicht im Mietpreis enthalten.

10. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Einzug beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.
Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
11. Sorgfältiger Gebrauch
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren.
Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden.
Untermiete ist nicht erlaubt.
Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen.
Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

12. Schlüssel
Sollte ein Schlüssel durch den Mieter verloren gehen, werden alle zur Schließanlage zugehörigen Schlösser ausgetauscht. Die Kosten von 130,-- € tragt der Mieter.

14 Gästekarte (früher Kurkarte)
Der Vermieter weist darauf hin, dass sich der Mieter bei der örtlichen Kurverwaltung / Tourismus-Service zur Zahlung der Kurtaxe melden muss.
15. Haustiere
Haustiere dürfen nur mit Erlaubnis von Vermieter gegen Aufpreis gemäß Preisliste (€ 3,-- / Hund / Tag) gehalten werden. Für die Endreinigung fällt ein Aufschlag von 50% an.

16. An- und Abreise
Das Mietobjekt steht dem Mieter am Tag der Anreise ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Abreise muss das Objekt bis 10.00 Uhr geräumt sein.
17. Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht, am Abreisetag um 10 Uhr in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben bzw. zu verlassen. Sollte der Reinigungsdienst durch eine verspätete Übergabe des Mieters nicht mit den Reinigungsarbeiten beginnen können, sind die zusätzlichen Kosten zu erstatten. Je nach Vorgabe durch den Vermieter hat der Mieter den Schlüssel bei Abreise an dem Vereinbarungspunkt zu hinterlegen. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
Bei Auszug ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. Der Kühlschrank ist zu leeren. Das Geschirr ist zu reinigen und der Hausmüll ist in die Müllschlucker bzw. Mülleimer zu bringen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen.